Sonic500 Geschrieben 13. Mai 2005 Melden Geschrieben 13. Mai 2005 Servus!Wie is das eigentlich mit dem Jugendschutz? Wer darf mit wem? Ich habe folgendes gehört:"unter 16 jährige maximal mit unter 18 jährige (mit erlaubnis der eltern), unter 16 jährige mit unter 16 jährige egal und über 16 jährige mit jedem"is da was dran? Oder hat wer bessere Quellen/Informationen oder sogar Gesetzestexte? Zitieren
Bondviewer Geschrieben 14. Mai 2005 Melden Geschrieben 14. Mai 2005 IMHO war das 14 statt 16, aber das mit der "Erlaubnis der Eltern" stimmt glaub ich. Wäre aber denoch Schwachsinn, weil erstens wird niemand fragen, zweitens, würden die Eltern sicher nicht zustimmen und drittens, wenn doch, weiß ich nicht, was der Gesetzgeber dann gegen die Eltern sagt. Zitieren
Matze Geschrieben 14. Mai 2005 Melden Geschrieben 14. Mai 2005 Typisch DEUTSCHES Gewäsch! Die Rechtssprechung in Deutschland ist sowas von überreguliert, dass man nur noch mit dem Kopf schütteln kann... Meine Meinung: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn niemand in der Familiy rummosert - macht was IHR wollt und nicht, was impotente Politiker Euch aufdicktieren. http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=5350.html Zitieren
<<FemaleSexJunkie>> Geschrieben 14. Mai 2005 Melden Geschrieben 14. Mai 2005 Da ich als ich meinen Freund früher kennengelernt habe erst 14 Jahre alt war und er 22 hat er sich damals ausführlich erkundigt. Offiziell ist es so: -unter 14 Jahren Sexverbot, egal wie alt der Partner ist -14-16jährige dürfen untereinander Sex haben, aber nicht mit älteren oder jüngeren -ab 16 Jahren darf man Sex haben mit wem man will ABER: Wenn beide Sexualpartner mit dem Verkehr einverstanden sind und dies auch vor Gericht aussagen (besonders der / die Jüngere), wird auch der ältere nicht verurteilt (Sonst wär es bei uns schon bisschen schlecht gewesen mitm Sex ) Zitieren
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