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Aktenzeichen Ypsilanti ungelöst


xbe2007
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter für die Sanierungskosten aufkommen müssen, wenn es dem Vermieter nicht möglich ist, den Nikotin und Teerbelag mit den Fingernägeln von den Wänden zu kratzen. Unklar blieb jedoch, ob das Urteil auch für Schäden gilt, die durch Versuche entstehen, anderen Menschen massiv blauen Dunst vorzumachen. Was ist, wenn beispielsweise eine Politikerin in geschlossenen Räumen Wahlzusagen abgibt, kurz nach der Wahl aber hoch und heilig versichert, diese Zusagen missachten zu wollen, aus technischen Gründen dann doch nicht zur Vollendung iherer famosen Lüge in der Lage ist ? Was kann man denn überhaupt noch glauben ? Sollte der Wähler sich nicht wenigstens auf einen gepflegten Wortbruch verlasssen können ? Eine höchst richterliche Entscheidung dazu steht noch aus : Aktenzeichen, hicks, Ypsilanti ungelöst. Dabei boomte dank Frau Y, das organisierte Versprechen.

Mehrere Fensehsender klagen, die Bausubstanz ihrer Studios sei im Hessenwahlkampf beschädigt worden. Da hätten sich nicht nur die Balken gebogen. Im Publikumsbereich sei es zu massiven Verkohlungen gekommen, und überall gebe es Schummelpilzbefall.

Statt wenigstens eine Schönheitsreperatur anzubieten, beschwerte sich die Verursacherin über verstellte Ausfluchtwege. :P

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