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Samenspende


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  • 2 Monate später...

Die rechtliche Situation sieht etwas anders aus als von honeybunny dargestellt:

Zur Wahrung des Rechts des Kindes auf Erlangung von Informationen über seine genetische Herkunft kann der Arzt, der die Befruchtung mittels Samenspende vorgenommen hat, unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, die Identität des Samenspenders bekannt zu geben (z.B. zur Vermeidung inzestuöser Partnerschaften, zur Feststellung und Vermeidung von Erbkrankheiten, bei gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren u.ä.).

Im Fall einer Feststellung der Vaterschaft des Samenspenders kann dieser verpflichtet sein, Unterhaltszahlungen an das Kind zu leisten. Aus der so festgestellten Vaterschaft ergibt sich auch eine Erbenstellung des Kindes. Diese beiden Ansprüche des Kindes gegen den Samenspender können nicht durch einen Vertrag oder eine sonstige Vereinbarung zwischen dem Samenspender, dem die Befruchtung vornehmenden Arzt oder der prospektiven Empfängerin der Spende oder ihrem Lebenspartner ausgeschlossen werden.

[Quelle: http://www.samenbank-berlin.de/]

Für mich käme eine Spende schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Außerdem halte auch ich nicht viel von dem Gedanken, überall Kinder von mir herumlaufen zu haben...

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Nun ja, erstens hatte ich geschrieben, dass das Kind ein Recht auf das Wissen seiner Abstammung hat.

Und die Unterhaltsansprüche bestehen so wie Du es geschrieben hast, nicht.

Erkläre mich doch mal, wenn es so stimmen würde, wer dann noch Samen spenden würde.

Nehmen wir mal an, der Samen eines Mannes wird für sechs Kinder genommen (ich weiß nicht genau, wie oft das jetzt ist, ich habe eine fiktive Zahl genommen, da man das eben nicht unendlich häufig machen darf).

Und nehmen wir zusätzlich den Super-GAU an: Alle bekommen raus, wer der Vater ist. Dann müsste dieser Mann, für sechs Kinder und für seine eventuell "normal gezeugten eigenen" Kinder UNterhalt bezahlen.

:arrow: Ist ein Kind eines Paares durch künstliche Befruchtung mittels der Samenspende eines Dritten gezeugt worden, kann das Paar die Vaterschaft nicht anfechten.

Quelle: http://www.schwanger-in-bayern.de/schwage/vatfest2.htm

http://www.rechtslexikon-online.de/Vatersc...anfechtung.html

§ 1600 Abs. 2 BGB: Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen.

:arrow: Der Mann der Mutter ist der Vater und muss daher auch zahlen, weil der der ganzen Sache zugestimmt hat. Die Rechtslage war mal anders und eine Anfechtung war möglich, aber dies ist nun nicht mehr der Fall

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Das ist ja etwas anderes, da Du dann ja auch der biologische Vater bist, der das Kind auch selber will (blöd von mir ausgedrüclt). Dann gibt es ja auch kein Problem mit der Vaterschaft.

Aber bei der Samenspende ist ja der soziale Vater nicht der biologische Vater. Aber durch das Zustimmen zur Samenspende erkennt er seine Vaterschaft an. Das ganze Thema ist aber immer noch kompliziert und umstritten. Allerdings ist es ja nunmal so, dass man den Spender einfach vor allen möglichen Ansprüchen des Kindes schützen muss. Wie ich schon sagte: Wer wrüde denn so blöd sein und spenden, wenn er wüsste, dass sowohl Unterhaltszahlungen als auch erbrechtliche Ansprüche des Kindes auf ihn zukämen??

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Hier mein kleiner Beitrag zu diesem Thema: Hab heute in der Zeitung eine Anzeige gefunden, wo Samenspenden für medizinische Zwecke gesucht werden! Was auch immer die medizinischen Zwecke sein mögen... 8)www.medizinische-samenspende.de

Und wenn ich könnte, würde ich lieber sowas machen, als bei einer Samenbank, wo dann nachher irgendwo irgendwelche Kinder mit meiner halben DNS rumlaufen :shock:

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  • 2 Wochen später...

Habe letztens mal was darüber gesehen, wie Leute abgezockt werden. Man kann angeblich ganz viel Geld durch Samenspenden verdienen. Dann muß man aber erst mal einen teure Tel.-Nr. wählen und da erhält man dann eine Faxabruf-Nr. Die 10 Seiten FAX die man dann erhält, erhalten lediglich wenige Infos - praktisch soviel, wie man auch im Internet nach 10 Min. googlen erfahren kann.

Im Bericht wurde auch gesagt, daß man durch Samenspenden kaum Geld verdienen kann und die meistens Samenspenden eh nicht bei bzw. in Frauen landen, sondern vielmehr zu Experimentzwecken genutzt werden. In Deutschland besteht demnach kaum Bedarf an Samenspenden.

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Sehr geehrter Spender,

sollten Sie sich zum Samenspenden entschieden haben, bitten wir Sie, telefonisch einen Termin zur ersten Abgabe in unserer Samenbank zu vereinbaren. Diese erste Abgabe erfolgt unentgeltlich und dient zur Feststellung der Spendereignung.

Sollte das Ergebnis beim 1. Versuch negativ (d.h. es besteht keine ausreichende Spermaqualität) ausfallen, so kann dieser Termin noch einmal wiederholt werden. Bei positivem Ergebnis erfolgt die Aufnahme als Samenspender, es wird ein Termin zur ersten Spende vereinbart. Zur 2. Spende erhalten Sie dann 25,00 Euro für die 1.Spende (vorausgesetzt, dass diese Spende die notwendigen Kriterien zum Einfrieren erfüllt), außerdem erfolgt eine Abstrichentnahme aus der Harnröhre zur Untersuchung einer bakteriellen Besiedlung sowie eine Blutentnahme zur Bestimmung der Blutgruppe + Rhesusfaktor, Syphilis, Hepatitis-Serologie, Zytomegalie-Viren und HIV. Außerdem werden die notwendigen Verträge unterschrieben und es wird ein persönliches Profil der äußeren Merkmale (Haarfarbe, Augenfarbe, Größe, Bildung usw.) erstellt.

Die Spendentermine erfolgen in der Regel wöchentlich, insgesamt sind bei einem Spendenzyklus 6 Spendentermine notwendig. Sollte eine Spende nicht die notwendigen Kriterien zum Einfrieren enthalten, kann die Spende wiederholt werden, der Spender erhält erst dann die 25,00 Euro Entgelt, wenn die Spende qualitativ in Ordnung ist. (Eine Samenprobe optimaler Qualität erhält man, wenn folgende Vorbedingungen erfüllt werden: kein Samenerguß in den letzten vier Tagen, der letzte Samenerguß sollte nicht länger als zehn Tage zurück liegen).

Zum Zeitpunkt der 6. Spende ist es notwendig, die Abstrichentnahme aus der Harnröhre zu wiederholen. Sechs Monate nach der 6. Spende wird die Blutentnahme wiederholt, sollte dieses Infektionscreening negativ ausfallen, so erhält der Spender 300,00 Euro und der Spendenzyklus ist abgeschlossen. Je nach Bedarf und Blutgruppe, kann evtl. ein zweiter Zyklus begonnen werden.

Ein Samenspender darf nicht zur Risikogruppe der Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern gehören, er darf kein Drogenanwender oder Alkoholiker sein, es dürfen keine bekannten Erbkrankheiten vorliegen und er darf nicht homosexuell sein. Er darf nicht jünger als 18 und nicht älter als 40 Jahre sein.

Ein Spender, der in der SEJ Samenbank Berlin GmbH spendet, verpflichtet sich mit seiner Unterschrift, in keiner anderen Samenbank als Spender aufzutreten. Der Spender muss den Arzt innerhalb des Spendenzyklus über eine ernste Änderung des persönlichen Gesundheitszustandes informieren, hierzu zählt auch die Gabe einer Blutkonserve, z.B. bei einem Unfall.

von www.samenbank-berlin.de

das artet ja richtig in arbeit aus! nee, das ist nix für mich...

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