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Jugendschutzbeauftragter für private Webseiten...???


MR
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Ich habe mich ja mal rangewagt einen kleinen Blogg ins Leben zu rufen, wo ich eigentlich ein paar Tipps und Anleitungen zu Basteln erotischer Liebesspielzeuge geben wollte.

Nach unserer fantastischen Rechtssprechung ist die Freude mal wieder ganz schnell in Frust umgeschlagen.

Nun heißt es das man einen Jugendschutzbeauftragten bestellen müßte, sobald man Seiten ins Netz stellt mit erotischen Inhalt.

Gilt das jetzt nur für gewerbliche Seiten oder auch für Private und was heißt den jetzt jugendgefährdende Inhalte...??? Im Gesetz steht etwas von jugendgefährdende Medien ab FSK16 und FSK18.

Was man unter FSK18 verstehen kann, braucht man ja nicht zu sagen, oder???

Schwieriger wird es aber bei den FSK16 Inhalten. Da gehen die Meinungen ganz schön weit auseinander.

Selbst wenn man einen Link auf eine Seite setzt, die sich mit Erotik beschäftigt und diese dann einen Link auf eine FSK18 Seite setzt, ist man mit dran. Kapiere es wer will, ich kapiere es nicht...: bahnhof :

Gehören jetzt die Inhalte die ich auf meinem Blogg veröffentliche mit dazu oder nicht???

Was soll ich nun machen??? Bevor ich Geld für einen Jugendschutzbeauftragten ausgebe für eine private Seite, gebe ich das Projekt lieber gleich wieder auf.

Kann mir evtl. einer einen Rat oder Tip geben wie ich mich nun verhalten sollte???

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

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Hast Du mal auf der Seite von Pornofilmtest geguckt? Die haben da einen ganzen Teil zum Thema Jugendschutz. Vielleicht hilft Dir das ja weiter:

http://www.pornofilm-test.com/main/jugendschutz.html

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Evtl. hilft es auch, die Inhalte in auf einem Blog eines ausländischen Anbieters unter zu bringen, der seine Server fernab der deutschen Justiz hostet...

Wie war das?

"Die Amerikaner haben das Internet erfunden. Die Deutschen regulieren es.

Jedes Land macht das, was es am besten kann..."

:rolleyes:

---------------------------

Edit von Elke:

Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast (oder sonst natürlich auch), kannst Du auch einen RA, der sich mit dem Thema auskennt, befragen. Habe ich so mit meiner Internetseite gemacht, um möglichem Ärger (und Kosten!) vorzubeugen ... Ist eine einmalige Investition, und man kann danach ruhiger schlafen... ;-)

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Hi Dogbert,

der Sitz des Anbieters ist entscheidend, also hast Du nichts von einem ausländischen Blog, wenn es jeman auf Dich abgesehen hat.

Aber der Jugendschutzbeauftragte muss ja auch nur benannt sein - das kannst auch Du selber sein!

Wichtig ist halt, das ein Ansprechpartner dafür verantwortlich zeichnet (sehr ähnlich wie im Presserecht der BRD).

Aber ich gebe Dir absolut recht, es ist frustrierend, was bei einem BRD Sitz alles beachtet werden muss, als ob eine Firma in Dänemark, Österreich etc. von unseren Jugendlichen nicht erreicht werden würde - und die haben alles, was in Deutschland unter Verschluss gehalten werden soll...

Mit den Kindern als Eltern sinnvoll zu sprechen und Aufklärungsarbeit zu leisten - und eine familiäre Kontrolle halte ich persönlich für viel wichtiger.

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Mit den Kindern als Eltern sinnvoll zu sprechen und Aufklärungsarbeit zu leisten - und eine familiäre Kontrolle halte ich persönlich für viel wichtiger.

Oh wie war, oh wie war... :rolleyes:

Endlich hat jemand das ausgesprochen was ich schon lange denke, aber warum sollten sich die Eltern mit den eigenen Kindern beschäftigen wenn man doch ganz prima die Verantwortung auf den Staat abwälzen kann...???

Mir hat auch jemand mal gesagt, das der Staat viel zu wenig tut um die eigenen Kinder vor dem Internet zu schützen.

Nach ich gesagt habe warum sie sich nicht mal mit der Materie beschäftigen und mal mit den Kindern darüber reden würde, hat die mich nur "blöd" angeschaut, nach dem Motto "Wat will der eigentlich von mir...? :blink: "

Es ist ja schon nervig das man überhaupt auf privaten Webseiten mit Foren etc. auch ein Impressum mit angeben muß. Nur damit die Anwälte einen damit besser abmahnen können... <_<

Aber wenn ich mich dann selber als Jugendschutzbeauftragter angeben kann, warum muß ich dann erst einen benenen??? Das ist doch Bannane, oder???

Ich glaube ich nenne die Sachen die ich auf dem Blogg vorstelle einfach anders. Was jeder damit macht ist dann ja jedem selber überlassen. <_<

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Hallo MR,

erstmal Entschuldigung, dass ich gar nicht auf Deinen Beitrag geantwortet habe - hatte gerade Nudeln im Topf und die Uhr im Kopf :-)

Ja, es ist in der Deutschen (Internet-)Rechtsprechung wiklich nicht immer leicht und die "Mit"-Verdiener in Form von Anwälten sind dann auch manchmal sehr schnell bei der Sache.

Vielleicht findest Du ja wirklich einen Weg, das Thema begrifflich zu entschärfen, ich drücke Dir die Daumen!

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wie definierst Du denn FSK16 und wie FSK18 ?

Genau da ist ja wohl das Problem.

Was ich meine zählt ja nicht, sondern nur das was der Gesetzgeber vorschreibt, aber leider sind genau diese Dinge nicht wirklich geklärt.

Für jedes Ersatzteil gibbet eine DIN-Norm in Deutschland, aber für so etwas gibbet nichts... nur schwammige Gesetze die halt von den Anwälten so hingebogen werden wie sie es für richtig halten.

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Hi MR,

UltiToy hat leider Recht und ich muss mich korrigieren, denn "Der Jugendschutzbeauftragte muss die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzen" (§7.4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag).

Dadurch bleibt wohl tatsächlich nur eine professionelle Hilfe übrig...

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OK, auch ich kenne mich nicht so wirklich gut aus... aber da wir ja vor gut einem Jahr ein Forum gegründet haben, dass eben auch sexuelle Inhalte hat, mussten wir uns ebenfalls mit diesem Problem beschäftigen. Unser Provider ist in Deutschland ansässig, somit kommen alle Jugenschutzrechtsprobleme auch auf uns zu.

Zunächst mal ist es so, dass ein Disclaimer, wie ihn viele haben um die Veranwortung für verlinkte Seiten abzuwälzen, eher Probleme bringt, als ausschliesst. Wer nämlich einen Disclaimer angibt, der zeigt, dass er sich mit der Problematik auseinander gesetzt hat und es im Falle eines Falles, besser wissen müsste.

Konkret sieht das dann so aus, dass jemand, der eine Seite verlinkt mit Inhalten für Erwachsene, dann eher einen übergebraten bekommt, als jemand, der gar keinen Disclaimer hat, denn er hatte ja gar keine Ahnung, was er macht.

FSK 16 und FSK 18 unterscheiden sich in so fern, als dass jegliche Darstellung von primären Geschlechtsteilen und auch sexuell eindeutige Formulierungen nicht FSK16 gemäss sind. FSK 18 ist eigentlich wurscht, da darf man dann alles zeigen und schreiben, was man möchte. Bis auf die üblichen Sachen, die halt gesetzlich verboten sind (Kinderpornographie, Sodomie etc.)

Das Problem bei Bildern ist also recht einfach zu handhaben, jeweils einen schwarzen Balken davor und gut ist. Bei schriftlichen Sachen ist es natürlich schwieriger.

Am einfachsten ist es vielleicht einen X-Check vorzuschalten, dann hast du mit Jugendschutzbeauftragten usw. nichts mehr zu tun.

Oder du musst dir richtig viel Arbeit machen und von jedem Leser, der dein Blog sehen möchte, erst eine Kopie des Persos faxen lassen oder auch versuchen, den User telefonisch zu verifizieren. Ist aber alles ein bischen viel Aufwand....

Ansonsten würde ich sagen, abwarten und Tee trinken. Im Internet gibt es so viele Seiten (vor allem auch bei den grossen Anbietern aus Deutschland) die eigentlich gar nicht da sein dürften, da wird dein Blog wohl kaum auffallen.

Und wenn doch, abschalten und fertig.... im allgemeinen werden Gerichte niemanden zu hohen Strafen verurteilen, der das alles aus Spass an der Freude und privat (ohne finanziellen Hintergedanken) eingestellt hat.

Vielleicht hilft dir das weiter...

Gruss, Anca

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Hallo Anca,

vielen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar.

Ich denke nun auch das ich einfach alles so lasse wie es ist.

Da ich ja eh keine Bilder von nackten Frauen und Männern veröffentlichen werde, werde ich dann einfach mal etwas auf meine Wortwahl acht geben und den Blogg so lassen wie er ist.

hauptzächlich geht es ja um Basteltipps für Ledermanschetten und Lederriemen. Was man daraus macht, ist dann jedem selber überlassen.

Einen Fehler sollte man aber niemals machen, wenn mal eine Abmahnung ins Haus flattert, diese dann zu ignorieren oder gar schlimmer noch, diese zu akzeptieren.

Immer erst einmal Einspruch einlegen.

Trotzdem ist es traurig was die Politiker für Gesetze erlassen. Leider sind diese dann auch noch so schwammig, dass diese jeder so auslegen kann wie er es für richtig hält.

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FSK 16 und FSK 18 unterscheiden sich in so fern, als dass jegliche Darstellung von primären Geschlechtsteilen und auch sexuell eindeutige Formulierungen nicht FSK16 gemäss sind.

...

Ansonsten würde ich sagen, abwarten und Tee trinken. Im Internet gibt es so viele Seiten (vor allem auch bei den grossen Anbietern aus Deutschland) die eigentlich gar nicht da sein dürften, da wird dein Blog wohl kaum auffallen.

Und wenn doch, abschalten und fertig.... im allgemeinen werden Gerichte niemanden zu hohen Strafen verurteilen, der das alles aus Spass an der Freude und privat (ohne finanziellen Hintergedanken) eingestellt hat.

a) was sind denn "sexuell eindeutige Formulierungen " ?

B) klar gibt es viele seiten, aber wenn, dann kommt es richtig. inkl. aufnahme in die DNA-datei der sexualstraftäter ;-)

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FSK = Freiwillige Selbstkontrolle

Wenn ich nicht falsch gewickelt bin, ist das ein Verein der Filmwirtschaft, der gegründet wurde um staatliche Repressalien seitens des Jugendschutzes zu umschiffen.

Ausschlaggebend sind m.E. die Wortlaute im Jugendschutzgesetz und die Einstufungen durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (Medien?), die aber mit Sicherheit gut ausgelastet sein dürfte und wahrscheinlich nur auf Anzeige oder Antrag reagiert, bzw. sich bereitwillig den Urteilen etablierter privatwirtschaftlicher Organisationen (FSK) anschließt.

Wenn ich mir (war da mal vor 15 Jahren auf nem Seminar) meine alten Unterlagen ansehe, was damals indiziert wurde und was heute als Kinderspiele oder Filme durchgeht, betrachte ich den Jugendschutz als reine Makulatur.

Ich würde mir eine Möglichkeit suchen, den Scheiß juristisch zu umschiffen (Briefkasten im Ausland mieten; Members only; etc.). Bürokratie lebt vom Mitmachen!

B)

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