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Ärger Mit Nem Online-shop


MR
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ich habe etwas Ärger mit einem Erotic-Shop.

Ich habe bei cs***a ein paar Stiefel bestellt.

Leider passen diese aber nicht, so das ich von meinem Rücktrittsrecht gebrauch gemacht und die Ware innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen wieder zurück geschickt habe. Die Adresse war ja auf dem Briefbogen und im Impressum angegeben. Leider kam das Paket wieder zurück mit der Aufschrift "Empfänger verzogen, Antrag zur Nachsendung liegt nicht vor."

Ich habe versucht mich mit denen per Email und Briefpost in Verbindung zu setzen habe aber keine Antwort erhalten. (Der Brief kam aber nicht zurück...)

Ich habe dann das Paket erneut zurück gesendet an eine andere Adresse die ich in den AGB der neuen Internetadresse von dem Shop gefunden habe.

Es ist der gleiche Laden mit der gleichen Inhaberin nur ein neuer Internetauftritt.

Das Paket kam auch diesmal wieder zurück mit der Aufschrift "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln."

Was soll ich jetzt machen...es geht nun mal um schlappe 85,- Euro Warenwert!

Laut Gesetz hat man ja das Recht von kaufverträgen die über das Internet geschlossen wurden, ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 tagen zurückzutreten. Gründe habe ich ja aber was tun wenn der Laden dann nicht mitspielt..??

Könnt Ihr mir evtl. helfen...??

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Telefonnummer ist zwar vorhanden aber nur ein Anrufbeantworter.

Habe zwar eine Nachricht hinterlassen aber auch bis heute noch nichts gehört.

Habe jetzt denen ein Fax geschickt, was auch durchgegangen ist. Mal sehen ob die darauf reagieren.

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Hab mir den Shop gerade mal angesehen, und da ich ein wenig davon verstehe (aus vergangenen tagen), würd ich es als eine Art "Nebenjob-Shop" einstufen. Das ist immer dann auffällig wenn im Impressum die wichtigsten Angaben wie zB Steuernummer fehlen.

Was ich da raten kann, ist das wie bereits erwähnt, das Geld zu stoppen bzw. zurück zu holen wenn möglich. Spätestens dann müssen die reagieren.

Man kann den Shop jetzt nicht verurteilen, denn es kann viele Gründe haben warum die sich nicht melden, doch gerade solche Shops machen es den "ehrlichen" besonders schwer.

Andy

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Hallo,

ich habe mir den Shop auch angesehen. Hast du auch an die Adresse verschickt die in den AGBs bei Widerruf steht (in 77***)?? oder die Adresse aus dem Impressum (67***)

Finde es aber sehr komisch das dort 2 Orte angegeben sind. Sollte doch eigentlich vom gleichen Ort verschickt werden aus dem es kommt.

Habe leider auch gesehen das du wohl per Vorkasse oder Nachnahme bezahlt haben musst, da wird das mit dem Geld zurückholen schwer werden. Banken können Überweisungen auch nicht zurückholen. Das ginge nur bei einer Lastschrift.

Negative Bankeinträge von der Inhaberin bei gibt es jedenfalls noch keine.

Vielleicht hast du Glück und Sie melden sich auf dein Fax, ansonsten hoffe ich das du eine Rechtschutzversicherung hast. Bei manchen hilft auch schon die Androhung einer Anzeige.

Schade das auch wir immer wieder mit solchen Mitbewerbern zu kämpfen haben und sich viele deshalb lieber für die großen Shops entscheiden. Wir hatten auch schon Probleme mit einem Shop der bei uns als Händler bestellte und dann nicht zahlte. Er taucht nun alle paar Monate mit einem anderen Onlineshop auf. Aber die Staatsanwaltschaft lässt Sie ja auch einfach machen.

Hoffe das es in deinem Fall noch gut ausgeht.

Viele Grüße

Andy

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Hallo zusammen,

Geld was per Überweisung bezahlt wurde kann man leider nicht mehr zurück buchen. Das geht nur bei einer Lastschrift, aber ich habe überraschender weise nun eine Antwort bekommen.

Da muß wohl alles schiefgegangen sein was nur schief gehen kann.

Die haben die Stiefel rausgeschickt wo sie gerade im Umzug waren.

Die Adressen in den AGBŽs haben sie noch nicht geändert gehabt und die Post hat es wohl mit dem Nachsendeantrag bzw. das mit der neuen Adresse nicht so ganz gebacken bekommen.

Nach dem Umzug sind die dann für ein paar Tage in Urlaub gefahren um sich etwas vom Umzugsstress zu erholen.

Das mit den Nachsendeanträgen bei der Psot kenne ich auch. man bezahlt gutes Geld um dann zuzusehen das die Post doch alles wieder zurück an den Absender schickt.

Sie haben sich dafür auch entschuldigt und mir auch gleich eine neue Adresse gegeben die auch gültig ist. Die Versandkosten wollen sie mir auch komplett erstatten.

Wenn es wirklich so ist hat das alles ja zum Glück ein gutes Ende genommen.

Aber trotzdem ist so etwas schon nervig...

Ich werde dann die Stiefen gleich Morgen oder Übermorgen zur Post bringen und mal schauen.

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Alles klar - War auch so ein Gedanke von mir - ist ja noch Urlaubszeit.

Aber falls jemand ein ähnliches Problem haben sollte, kann man bei der zuständigen IHK bzw. beim Gewerbeamt anrufen - Dort wird man sicherlich an eine Abteilung weitergeleitet, die weiterhelfen kann (Wahre Kontaktdaten etc.).

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  • 1 Monat später...

Entweder bin ich zu naiv oder einfach nur zu gutmütig.

Es sind mal wieder fast 4 Wochen ins Land gegangen und ich habe immer noch nichts bekommen.

Weder eine Rückzahlung noch die andere bestellte Ware und auf meine Email reagiert auch keiner!

Ich werde mich nun an die Verbraucherzentrale und an die IHK wenden und den Laden dort melden.

Mittlerweile bin ich richtig sauer...!!

Diesen Laden kann ich nicht empfehlen...!

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Sich bei der IHK zumelden ist verschwendete Zeit... die helfen einem überhaupt nicht... außer mit dummen ratschlägen ... Gewerbeämter geben auch keine Auskunft per Telefon... Datenschutz...

Da nun ein Brief wieder zurück gekommen ist mit der Aufschrift "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" werde ich mich nun an die Verbraucherzentralle wenden.

In meinem Fall würde die Beratung zwar 15 Euro kosten aber das ist ja egal, da der Warenwert weit höher ist.

Die können mir dann weiterhelfen... wenn ich dann alle Informationen habe und auch die Spielregeln eingehalten habe, vonwegen Fristen setzen usw. , werde ich dann zum Anwalt gehen und eine Klage gegen CSARA einreichen.

Ich kann diesen Laden nicht empfehlen...!!!

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  • 1 Monat später...

Update:

Ich habe mich nun an die Verbraucherzentrale gewendet.

Man, so schlecht habe ich selten 15,- Euro angelegt.

Anstatt zu helfen haben die auch nur "Standart-Kommentare" losgelassen.

Mahnen, frist setzen usw.

Hätte ich auch selber drauf kommen können... :rolleyes:

Ich werde der Firma nun ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein senden, mit einer 14 Tage frist.

Wenn sie bis dahin nicht reagiert haben, werde ich ein gerichtliches Mahnbescheid in die Wege leiten und eine Anzeige wegen Betruges erstatten.

Mal sehen was die dann dazu sagen.

Mittlerweile habe ich einen richtigen Atomhals auf den Laden.

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Einen Shoptest solltet ihr auch nicht machen.

Wie ich in anderen Foren gelesen habe, machen die das wohl immer so. Ich bin nicht der Einzige der solchen Ärger mit denen hat!

Ist halt ein komischer Laden.

Es ärgert mich ungemein, ja, aber die Zeit zurück drehen kann ich leider auch nicht.

Jetzt versuche ich nur noch mein Geld wieder zurück zu bekommen.

Auf "normale" Briefe und Emails reagieren sie ja nicht.

Mal sehen was sie sagen wenn die mein Einschreiben bekommen.

Ansonsten bekommen sie dann Post vom Gericht.

Am besten man kauft in den "Thrustet Shops". DIe sind schon geprüft worden und dort bekommt man auch sein Geld wieder zurück.

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Irgendwie hab`ich das Gefühl, dass man bei sowas als Otto Normalverbraucher i.d.R. aufgeschmissen ist. Was man da an Zeit und Geld investieren darf um sein gutes Recht zu bekommen ist m.E. unrentabel.

Da verdienen am Ende nur die Anwälte.

Für große Firmen rentiert sich das "gnadenlose" Eintreiben berechtigter und unberechtigter Forderungen schon eher, weil die wohl genügend Kapazitäten und auch Rücklauf an Geldern haben.

In Deinem Fall wäre vielleicht ein persönlicher Besuch erfolgversprechender. Wer ein paar gute Kumpels bei den HellsAngels hat ist da fein raus.....

B)

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Der Anwalt fordert sein Honorar von Dir und nicht von der Gegenpartei! Er wird allenfalls versuchen, Deine Auslagen bei der Gegenpartei einzufordern. Wenn da aber nichts zu holen ist, darfst Du selbst blechen. Wäre schön (außer für Anwälte), wenn die ihr Geld bei den Beklagten holen müssten.....

....dann würde ich nur noch klagen.... :P

B)

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  • 4 Wochen später...

Ich habe dem Laden nun einen letzen Brief geschrieben mit Einschreiben und Rückschein.

Der Rückschein ist auch wieder zurückgekommen und die Frist (14 Tage) ist leider auch, wie immer, ohne reaktion abgelaufen.

Nun werde ich wohl doch ein gerichtliches Mahnverfahren einreichen müssen.

Leider habe ich so einen Antrag für ein Mahnbescheid noch nie ausgefüllt... :huh:

Soll ich denn dann auch den Punkt "Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens" ausfüllen oder lieber nicht...???

Was habe ich dann für Vorteile wenn ich es mache und was für Nachteile wenn ich diesen Punkt nicht ausfülle...???

Lohnt es sich überhaupt noch oder eher nicht. Es geht nun mal um ca. 250 Euro.

Ich habe keine Lust mich zu streiten um dann nur noch das Geld für einen Anwalt auszugeben der mir dan warscheinlich eh nicht helfen kann...

Könnt Ihr mir eine Entscheidungshilfe geben..??

Ich bin für alles dankbar...

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  • 3 Wochen später...

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