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Rückgaberecht von Sextoys


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Ob das mit dem Umtausch klappen würde? Meistens sind die Dinge die zum 'Persönlichen Gebrauch' sind doch in den AGBs vom Umtausch ausgeschlossen. Ist ja auch verständlich. Geschmack ist auch untenrum sehr verschieden und wenn etwas persönlich nicht zusagt und der Händler es Dir umtauscht, bleibt der auf seinen Kosten hängen. Das gilt natürlich nicht für Materialschwächen etc.

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  • 3 Wochen später...

Da ich mich mit mehreren Shopbesitzern unterhalten habe, möchte ich versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen...

Alle der EU-angehörigen Händler müssen grundsätzlich alle Artikel zurücknehmen.

Ausnahmen sind nur Datenträger (z.B. Pornos), Lebensmittel, Unterwäsche, Verbrauchsmaterialien (z.B. Kondome und Gleitmittel) und auf speziell für Kunden hergestellte Waren (z.B. Maßanfertigung eines Dessous).

Da für den Gesetzgeber die Erotikbranche Luft ist, wurden Sexartikel unverständlicherweise nicht in den Ausnahmenkatalog aufgenommen.

Somit ist aus rechtlicher Sicht der ganze Schnatteraddatz, den Sexshops gerne in Ihren AGB aufnehmen um das Rückgaberecht zu blocken (z.B Verpackungen aufgerissen, Ware benutzt etc.) unwirksam.

Sextoys (auch z.B. Analspielzeug!!!) muss in jedem Falle von den Händlern zurückgenommen werden!

Jetzt kommt aber das große ABER:

Jeder Sexshop, der was auf sich hält, wird keine Vibratoren, Dildos, Plugs etc. zurücknehmen und diese an andere Kunden verhöckern!!! Sie sollten in jedem Falle weggeworfen werden. (Kleinen Dumpingshops wird dies vielleicht egal sein!)

Grund: Möchtet Ihr BENUTZE Sexartikel kaufen???

Ich denke NEIN!

Es kann dann ein sogenannter Werte-Ersatz verlangt werden.

Die Höhe ist vom Gesetzgeber nicht definiert. Mir ist bekannt, dass einige Shops 50% nehmen, um den Einkaufspreis zu deckeln.

Fazit:

Die gesamte Rechtslage ist besonders im Erotikbereich recht schwammig. Man könnte sagen, auf den Schultern sitzen Engelchen und Teufelchen.

Einerseits muss man bedenken, wieviel Mist, es auf dem Erotikmarkt gibt (Da kann man froh sein, dass es das Umtauschrecht gibt.) und andererseits will man selbst keine benutzen Toys kaufen (Es gibt ja nun wirklich nicht wenige übertragbare Krankheiten in der Intimregion!).

Mir ist bis dato kein Musterprozess mit Sexartikeln bekannt, wo ein Richter ein Urteil gefällt hat.

Somit hilft nur eines: Testberichte lesen und Fehlkäufe vermeiden.

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Das Problem ist meiner Meinung allerdings, dass niemand nachweisen kann, wie das Spielzeug verwendet wurde.

Es ist euch doch sicher schon passiert, dass ihr etwas in der Hand hattet und gleich gedacht habt, dass das ein absoluter Fehlkauf war - weil die Vibration nicht stimmte, weil die Verarbeitung nicht wie gewünscht war oder aus sonstigen Gründen.

In diesem Fall darf man das Gerät definitiv zurückschicken und der Verkäufer darf ebenso definitiv keinen abstrusen Kostenausgleich verlangen. Die Richtlinie ist eben die, dass man den Gegenstand testen können soll wie im Laden - und ihn in der Hand halten und evtl anschalten kann ich im Laden eben (theoretisch).

Schön und gut soweit. Aber wenn sich jetzt jemand eben ein Spielzeug kauft, ein Kondom drüberzieht und es dann in irgendeiner Weise testet.

Da wird keiner Nachweisen können, wie das benutzt wurde.

Wenn so ein Fall vor Gericht ginge wäre es natürlich die Frage, ob der Richter argumentiert wie ich oder ob er sagt, dass ein solches Spielzeug sicherlich zu einem bestimmten Zweck dient und von daher auch in die Kategorie der nicht vom Widerrufsrecht betroffenen Güter einreiht. Letzteres halte ich für unwahrscheinlich, da das teilweise gegen den Gesetzestext verstößt.

Ich möchte natürlich keinen Händler wissentlich schädigen, aber wenn ich eben ein neues Spielzeug in der Hand halte und gleich merke, dass es für meinen Bedarf - warum auch immer - nicht taugt, möchte ich es natürlich zurückgeben können. V.a. wenn es sich um ein teures Gerät handelt.

Wenn es dann allerdings um Gerätschaften geht, die nicht eindeutig als Sexspielzeug einordbar sind, müsste der Händler es ohnehin ohne extra Abschlag zurücknehmen. Also zB Massagegeräte ala Zauberstab oder TENS/EMS Geräte (dort höchtens Abschlag für Teile wie Klebepads).

Naja, wie auch immer - ich für meinen Teil werd aus den von dir genannten Gründen versuchen, derartige Dinge nicht zurückzuschicken. Aber wenn mir irgendetwas wirklich gegen den Strich geht, werd ich eben auch von meinem Recht Gebrauch machen.

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Mal abgesehen von dem ganzen rechtlichen Kram, der da dran hängt, finde ich es auch mehr als eklig, darüber nachzudenken, dass das Toy, das ich gerade bekommen habe, schon mal von jemanden "getestet" wurde........

Deswegen besteh ich grundsätzlich auch ungeöffnete Originalverpackungen und retourniere umgehend, wenn mit die Verpackung seltsam vorkommt.

Ich hatte das schon mal mit Klamotten, die zwar eingeschweißt zu mir kamen, aber als ich sie dann ausgepackt habe rochen sie an der Achsel leicht nach Schweiß und ein Dunst Zigarettenqualm hing auch noch dran.

Börgs...

Ich schließe mich da Matze an: Testberichte lesen! Oder eben in einen Laden gehen und sich beraten lassen.

Wenn man einen Artikel "benutzt", dann hat man ihn auch konsumiert. Auch wenn's kein Spaß war. Ich kann mir auch keinen Film ansehen und hinterher mein Geld zurückwollen, weil ich den Film nicht mochte.

Fehlkäufe sind zwar ärgerlich, aber da sehe ich die Verantwortung halt bei mir als Konsumentin/Käuferin. Bei den Händlern sehe ich die Pflicht, ihre Artikel wahrheitsgemäß und umfassend zu beschreiben. ich meide grundsätzlich Shops, die nur kurze Werbetexte haben, die alle nach "kaufen, sonst keine Supermultiorgasmen!" klingen.

Das ist halt das Problem beim Onlinehandel.

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Bei den Händlern sehe ich die Pflicht, ihre Artikel wahrheitsgemäß und umfassend zu beschreiben.

Das ist eben für mich ein Retourgrund - wenn in einer Artikelbeschreibung etwas stand, was auf den tatsächlichen Gegenstand nicht zutrifft (hat dann aber ja auch eigentlich nichtsmehr mit dem 14tägigen Widerrufsrecht zu tun).

Wenn man zB einen Dildo hat, an dem unschöne Grate sind oder solche Dinge.

Aber in solchen Fälle merkt man das ja wohl normalerweise, bevor man es anwendet.

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