Zum Inhalt springen

Rechtliches beim Import


eroscilator
 Teilen

Empfohlene Beiträge

wegen der grossen Menge an Falschdarstellungen hier einmal ein Beitrag aus dem Faq-Bereich der Stiftung Elektrogeräte-Register. Es geht um selber aus dem Ausland beschaffte Elektrogeräte. Sogenannte B2C Käufe .

Zum Nachlesen der Link:

http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fr...en/b2c_geraete/

ganz unten letzter Absatz.

Text:

Wer ist zur Registrierung verpflichtet, wenn ein ausländischer Hersteller b2c-Geräte direkt an Endnutzer in privaten Haushalten liefert?

Der ausländische Hersteller hat in Deutschland keine Verpflichtungen aus dem ElektroG, ebensowenig der Endnutzer in einem privaten Haushalt, da er das Gerät nicht gewerbsmäßig in Verkehr bringt.

Hat der Hersteller seinen Sitz oder seine Niederlassung, von der aus die Lieferung erfolgt, jedoch in einem Mitgliedsstaat der EU, muss er die im jeweiligen Mitgliedsstaat geltende Umsetzung von Art 8 (4) der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) betreffend Vertrieb mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik befolgen. (Anm.: In Deutschland wurde dieser Artikel mit § 8 ElektroG umgesetzt, vgl. Export)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Sinn dieses Gesetzes wird ja wohl auch eher im Massenmarkt liegen und nicht in den paar Selber beschafften Geräten. Interessant sind die unterschiedlichen Auslegungen. Gesetz, Erläuterungen und dann die der Stiftung. Ich hab das einige Stunden durchgelesen und es scheint wie immer zu sein: keiner weiss was genaues wie es dann später in der Praxis aussieht. Wenn man auch mal durch die grossen Märkte marschiert und mal die Verpackungen durchsieht..... die sind bei weitem noch nicht so weit die Vorgaben zu erfüllen oder alles was jetzt im Laden steht ist in einem Monat verkauft .......lol. Die angesch.... sind die Händler und Onlineshops. Zu vernünftigen Kosten kann kein kleiner Onlinehändler die Wand oder sybian oder andere Sachen zertifizieren lassen. Da hat der Moderator schon recht, die Sachen werden, sollten die Shops nicht doch noch einen guten Anwalt finden der das Gesetz mal wirklich durchliest, verschwinden. Sollten sie jedoch einen finden werden die Sachen wieder in den Shops sein. Ganz legal. Mehr darf ich nicht sagen sonst krieg ich nen Tritt vom Admin. :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

http://www.weee-rohs.de/

Hier wird mal direkt Stellung genommen zu der Problematik:

Und leider:

Das RoHS:

"Ab Juli 2006 gelten bestimmte Stoffverbote (Schwermetalle und einige weitere Stoffe) für Neugeräte. Es wird dann gesetzlich verboten sein, Geräte auf den Markt zu bringen, die derartige Stoffe enthalten."

Der ElektroschrottG:

"...Ab 13. August 2005 (mit Übergangsfrist in Deutschland bis zum 23. März 2006) sind Hersteller (und Importeure) vepflichtet, Ihre Produkte nach Vorgabe zu kennzeichnen. Rücklagen für Garantien sind zu bilden....

Allein das WEEE ist eine super Arbeitsbeschaffung für Juristen und Umweltingenieure !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Ab Juli 2006 gelten bestimmte Stoffverbote (Schwermetalle und einige weitere Stoffe) für Neugeräte. Es wird dann gesetzlich verboten sein, Geräte auf den Markt zu bringen, die derartige Stoffe enthalten."

keine Panik !!!

'Auf den Markt bringen' heisst nicht, für den privaten Gebrauch einführen.

Du darfst alles einführen, wenn der Besitz nicht verboten ist, wie z.B. Waffen oder

Sprengstoff oder Tiere nach Artenschutzabkommen etc.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... und mit viel Humor stimmt das für den MW ja auch: den bau ich (oder sie sich) meiner Freundin in ihr Fahrgestell (wenn auch nur temporär) - damit sie schön quietscht :D:lol: Und mit dem richtigen Adapter lässt er sich auch im Auto, beispielsweise auf der Rückbank oder bei großen Caravans bei umgeklappter Rückbank ;-), anwenden :lol: Ok, SCNR!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Die dürfen das Paket nur in Deinem Beisein öffnen und werden Dich dann fragen, was Du mit dem "Plunder" vorhast, v.a. ob Du es gewerblich vertreiben willst, oder nur Dich und die Tante versorgst. Dann werden sie fragen, was der "Plunder" wert ist (vermutlich sollst du eine Rechnung mitbringen oder eine Bestätigung, dass es sich um ein persönliches Geschenk handelt) und auf dieser Basis die 16% Mehrwertsteuer und afaik auch ne Einführ, ähhh Einfuhrsteuer (1-2% ?) berechnen, die Du dann auch gleich zahlen darfst.

So lief es jedenfalls vor ca. 2 Wochen mit ner DVD, die ich mir im Amiland bestellt hatte, weil es die hier so gut wie nirgendwo gibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

*hehehe* Bei ner DVD isses schon hart - Vor allem, wenn es was Exotisches ist... :lol: Das Spielchen beim Zollamt antanzen zu dürfen haben wir schon paar Mal durch - Da wir ja auch viele Sachen von diversen Shops und Herstellern zum Testen importieren. Auch wenn ich mich für recht locker halte, wenn es um Sextoys geht - Den Jungs zu erzählen, was ich mit ner Penispumpe, ner Sybian oder diversen Dildos will - und dann die bekotzten Gesichter der Zöllner... Da vergeht einem alles! Da hilft nur eines: Augen zu und durch *hehehe*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, ich fand die Besuche beim Zoll immer recht nett. Die langweilen sich hier zu Tode. Solange man nett zu denen ist und notfalls auch noch Vorsteuer abzugsberechtigt ist gab das keine aber auch schon gar keine Fragen. Die wollen ihre 16 % Einfuhrumsatzsteuer und bei der Wand z.B. nicht mal Zoll. Wenn du ihnen dann noch einen alten Vorgang zum Abschreiben hinlegst sind die so was von zufrieden.... . Also keine Angst dort, das sind keine Kanibalen. Was in den Köpfen der weiblichen Beamten dort beim Auspacken vorging will ich doch gar nicht wissen. :P ob die sich wohl ne Plicht Einfuhr Geräteprüfung wünschen oder ist das wieder nur einen Männerphantasie ?.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen



×
×
  • Neu erstellen...