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Altersfreigabe


Effelius
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Ab 16.

Sexspielzeug wird beispielsweise in einigen Warenhäusern wie Karstadt ohne Absperrung verkauft und somit dürften die Artikel auch ab 16 sein, da sich sonst der Konzern in Teufelsküche bringen würde.

Die meisten Sexshops sind nur ab 18, weil auch Pornos etc. ohne Absperrung angeboten werden.

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Nein, so einfach ist es dann doch nicht, denn Minderjährige (<18) dürfen Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung oder Genehmigung (nachträglich) der Erziehungsberechtigten eingehen. Solange diese also nichts von diesem Erwerb wissen, ist der Kauf schwebend unwirksam, d. h. bei Nichtzustimmung ist das Geschäft rückwirkend nichtig. Andererseits: einfach die Eltern um Erlaubnis bitten, und schon gehts. :D pennywise

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Aber auch wenn man eigentlich als Minderjähriger solche Geschäfte nicht tätigen darf interessiert es im Endeffekt doch keinen...

Ich hab auch schon als Minderjährige Dinge in Shops bestellt und keinen hats gestört (bis auf meine Eltern, die immer alle meine Pakete geöffnet haben...aber unternommen haben sie im Endeffekt auch nichts)

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Bei der Angelegenheit muss man mehrere Sachen differenzieren! Das Eine ist eine Altersbeschränkung aus Jugendschutzgründen. Sofern ein Lovetoy nicht "pornographisch" ist, keinen Alkohol enthält ;-) oder sonstwie einen negativen sittlichen Einfluss hat, ist es ein Gebrauchsgegenstand, der unter Beachtung weiterer Rechtsnormen erstmal ohne Altersbeschränkung erworben werden darf. Ein weiterer punkt ist der Shop, der das Lovetoy anbietet. Werden dort z.B. auch jugendgefährdende Artikel (z.B. Filme) im selben Verkaufsraum oder Internetportal ohne räumliche Trennung oder gesonderte Altersabfrage angeboten, darf ein Minderjähriger das Lovetoy nur deshalb nicht erwerben, weil er in den Shop nicht rein darf. Der dritte Punkt betrifft die Geschäftsfähigkeit des Käufers. Hier gibt es (Juristen verbessert mich bitte, wenn ich Müll erzähle) nach meiner Kenntnis folgende Abstufungen: 1. Vor Vollendung des 7. Lebensjahres (oder in einem dauerhaften Zustand nicht vorhandener Fähigkeit zum freien Willen) ist man gar nicht geschäftsfähig, kann also kein Lovetoy (zumindest nicht rechtsgültig) erwerben. 2. Nach Vollendung des 7. Lebensjahres ist man bedingt geschäftsfähig. Man könnte also ein Lovetoy erwerben, wenn man dies entweder a) mit speziell dafür oder zur freien Verfügung gestellten Mitteln tut, oder B) der gesetzliche Vertreter nach Kenntniserlangung durch aktive Mitteilung oder passives Schweigen seine Zustimmung zum Kauf erklärt. 3. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist man (sofern keine anderen Hinderungsgründe vorliegen) voll geschäftsfähig und kann so viele Lovetoys kaufen, wie man sich leisten kann ;-) 4. Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es auch noch Sonderfälle, die volle Geschäftsfähigkeit früher als mit 18 zu erlangen (z.B. falls man vorher schon verheiratet ist). Bin mir aber da nicht ganz sicher, weil schon etwas lange her...... B) LOVETOYS FÜR ALLE !

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  • 1 Monat später...

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