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Hallo Leute.

ich wende mich an euch in der Hoffnung das Ihr ein bissel Klarheit reinbringen könnt. Weil am Schalter können wir nicht fragen, weil es bei uns zur Zeit keinen gibt.

Meine Freundin und ich wollen am 31.12 zu Freunden nach Berlin und am 1.1 wieder zurück. Dafür wollen wir das Quer-durch-Deutschland-Ticket nehmen. Allerdings verwirrt uns ein wenig die Gültigkeitsdauer, hier Mal das Zitat:

"Wann ist mein Quer-durchs-Land-Ticket gültig?

Mit dem Quer-durchs-Land-Ticket können Sie montags bis freitags an einem Tag Ihrer Wahl von 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages reisen. An Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen ist das Quer-durchs-Land-Ticket sogar von 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages gültig."

Meine Freundin meint wir könnten mit dem Ticket also auch am 1.1 wieder zurückfahren. Ich verstehe es eher so, das wir für den 1.1 ein eigenes Ticket bräuchten - also eines für die Hinfahrt und eines für die Rückfahrt. Weil soviel Großzügigkeit traue ich der Bahn nun doch nicht zu. ;) 

Ist von euch vielleicht schon Mal einer so gefahren? Oder hat einer eine Idee, wie man den Text zu verstehen hat?

Viele Grüße 
Oscar.

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Das kommt drauf an, wann ihr zurück wollt :) Ein TIcket gilt jeweils:

- Montag 9:00 (morgens) - Dienstag 3:00 (morgens)

- Dienstag 9:00 (morgens) - Mittwoch 3:00 (morgens)

- Mittwoch 9:00 (morgens) - Donnerstag 3:00 (morgens)

- Donnerstag 9:00 (morgens) -  Freitag 3:00 (morgens)

- Freitag 9:00 (morgens) - Samstag 3:00 (morgens)

- Samstag 0:00 (morgens) - Sonntag 3:00 (morgens)

- Sonntag 0:00 (morgens) - Montag 3:00 (morgens)

 

 

Ihr könnt mit einem Ticket also Donnerstag den 31.12 am 9 uhr morgens nach Berlin fahren, aber nicht zurück - da das Ticket am 1.1. nur bis 3 Uhr gilt, und ich nehme mal an, ihr wollt am Neujahrstag ausschlafen ;)

 

 

 

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Vielen Dank für eure Hilfe. :)  Hat sich nun aber schon geklärt, da wir eine Fahrgemeinschaft bilden und der Fahrer generell keinen Alkohol trinkt. Das war ja auch der Grund weshalb das Auto stehen bleiben sollte und der Zug die 1. Wahl war. Mit Restalkohol noch 300 Kilometer zu fahren sollte man ja auch besser bleiben lassen.

Grüße :) 

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