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Was sollte ich bei einer Reklamation beachten......


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Hallo liebes LTT-Forum,

hab gerade ein Problem mit einer Reklamation von einem Dildo.

Ich habe mir ein Dildo bei Amazon bestellt was vor 2 Tagen nun angekommen ist.

Nachdem auspacken (ohne ein Hygienesiegel) hab ich gleich festgestellt das er ein paar Kratzer und voller Fusseln war.

Da war mir sehr schnell klar das diese ware schonmal ausgepackt war.

Klar hab ich gleich den Verkäufer angeschrieben um die Ware zu reklamieren.


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich den Fun Factory Dildo Tiger (Amazon Bestelln.: *******************) reklamieren, da es Kratzer aufweißt.

Ich werde das Produkt an Sie zurücksenden.

Ich bitte um Überweisung der Kaufsumme und Versandkosten auf mein Konto:

************

MfG

********

Habe mir gedacht, ich kann jetzt nicht beweisen, dass die Ware schonmal ausgepackt war, also reklamiere ich nur wegen den Kratzern. Dann kam diese Mail zurück:

Sehr geehrte/r Herr/Frau *********,

es tut uns leid, dass das Produkt nicht zu Ihrer Zufriedenheit war.

Können wir ggf. etwas anderes empfehlen oder diesen Artikel noch einmal

liefern?

In über 90% der Fälle schaffen wir es, den perfekten Artikel zu empfehlen

und ersatzzuliefern.

Achten Sie bitte lediglich darauf,

dass wir wirklich nur Sachen zurücknehmen können,

die nicht in Kontakt mit (Körper-) Flüssigkeiten gekommen sind.

Dies prüfen wir aus hygienischen Gründen mit einem einfachen, patentierten

Verfahren.

BITTE verstehen Sie den vorherigen Satz nicht falsch,

es ist wirklich kein Misstrauen gegen Sie persönlich,

aber leider erhalten wir wirklich viele Artikel benutzt zurück.

Wie bitte? Ein patentiertes Verfahren um zu erkennen ob der Dildo mit Körper- Flüssigkeiten in Kontakt gekommen ist?

Da fällt mir nur Infrarotlicht ein, die in der Forensik benutzt wird.

Lachhaft, habe doch den Dildo doch schon anfassen müssen um ihn aus der Verpackung zu nehmen und natürlich hab ich nicht immer einen Zeugen dabei der mir beim auspacken eines Dildos zuguckt um dies zu bestätigen.

Wenn man den Dildo gründlich mit Seife und Einmalhandschuhen säubert und einpackt, kann niemand sehen ob der benutzt worden ist.

Mir ist klar worauf das hinauslaufen wird, wenn ich denen die Ware so wieder zurückschicke:

Der Verkäufer wirft mir vor, dass die Ware schon benutzt worden ist und erstattet mir nur einen Teil der Einkaufsumme;

dann wird die Ware verpackt und wieder verkauft, in der Hoffnung jemand behält das Teil.

Jetzt hab ich mir natürlich vieles selbst beantwortet, trotzdem weiß ich nicht wie ich jetzt vorgehen soll.

Eines hab ich jetzt daraus gelernt, nächstes mal bezahl ich lieber 10 € mehr und bekomme eine einwandfreie Ware direkt vom Hersteller.

Hoffe jemand hat irgendwelche Tipps für mich.

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Hoffe jemand hat irgendwelche Tipps für mich.

Die scheinen nicht kapiert zu haben, daß du GEWÄHRLEISTUNG einfordern willst, und keinen WIDERRUF nach Fernabsatzgesetz. Schreib ihnen zurück, daß Gewährleistung auch für Hygieneartikel gilt, und daß der Artikel in nicht ordnungsgemäßen Zustand geliefert wurde, und daß der Artikel so oder so nicht wiederverkaufbar ist ... das war er ja schon nicht, als du ihn bekommen hast. Mach ihnen deutlich, daß du den Gegenstand als MANGELHAFT betrachtest, und daß es sich hier um einen GEWÄHRLEISTUNGSFALL handelt, und NICHT um einen WIDERRUF. Du hat ein Recht auf fehlerfrei gelieferte Ware, und ob die mangelhafte ware mit deinen Körperflüssigkeiten in Berührung gekommen ist spielt für den GEWÄHRLEISTUNGSFALL überhaupt keine Rolle. Könnte ja sein, daß dir der Mangel erst aufgefallen ist, nachdem du den Gegenstand berührt hast.

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Hallo !

Zunächst möchte ich dich erstmal aufklären, was die rechtliche Situation betrifft.

Du hast einen Artikel gekauft, der dir zwar im großen und ganzen gefällt (also vom Prinzip her), jedoch weißt dieser Artikel Fehler auf - die Reklamation würde ich als gerechtfertigt betiteln.

Nun ist es aber so, dass es Gesetze gibt. Jedes Gesetz hat aber auch 2 Seiten, diese Seiten nennt man Rechte und Pflichten. Der Verkäufer, hat die Pflicht, einen makellosen Artikel zur Verfügung zu stellen und, wie bei dir nun, bei offensichtlichen Problemen die Situation zu klären und ggf. nachzubessern. Und damit sind wir bei den Rechten angekommen. Der Verkäufer hat das Recht, 2mal den Artikel neu auszuhändigen, in der Hoffnung, so die Situation zu retten.

Erst, wenn du den Artikel also das DRITTE mal in den Händen hattest und das Problem immernoch nicht gelöst ist, DANN hast du das Recht, den Kauf als unwirksam zu betiteln, vom Kauf zurückzutreten und dein Geld zurückzuverlangen.

Soweit zum rechtlichen - nun zur Wirklichkeit.

An deiner Stelle würde ich den Händler auf die Sitation festnageln und schon jetzt den Stecker ziehen und dein Geld verlangen - was du ja getan hast. Natürlich wird er das nicht wollen und sich auf Rechte und Pflichten beziehen.

Nichts desto trotz würde ich das Vertrauensverhältnis als schwer gestört bezeichnen, wenn man davon ausgehen kann, dass Hygieneartikel (und genau das sind Sextoys) mindestens schonmal angetatscht wurden und nach einer Retoure nochmal für den Verkauf freigegeben werden.

Was er da nun geschrieben hat, von wegen patentiertes Verfahren, das ist schön das er das sagt, allerdings für den Kunden egal. Du hast auch richtig erkannt, hätte man den Artikel angemessen gereinigt und verpackt (also vorrausgesetzt, deine Vermutungen sind am Ende auch die Wahrheit), dann wäre es am Ende wohl gar nie auf gefallen, was Sache ist. Kratzer können auch beim Hersteller entstehen oder oder oder...

Das der Händler am Ende auch dein Toy wieder weiterverkaufen wird, davon ist auszugehen. Schließlich hat auch der Händler nichts zu verschenken, andere Unternehmen werden da kaum anders sein.

Überrings solltest du dem Händler auch ruhig die Pistole auf die Brust setzen, es gibt im Netz ausreichend Webseiten, auf denen man sich austauschen kann, da kann man dann sicher auch das ein oder andere Wort verlieren und Shop empfehlen - oder eben vor denen warnen ! An dieser Stelle würde es mich überrings auch interessieren, welcher Shop es ist, kannst mich ja mal per PN anschreiben.

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Soviel ich weiß steht da nichts im Gesetz dass der Verkäufer 2x nachliefern kann. Nicht in dem Falle.

Hier geht es zunächst erst mal grundsätzlich um einen online Geschäftsabschluß, bei welchem dem Käufer besondere Reklamationsrechte (Rückgaberechte) zustehen. Bei online Geschäften hat ja der Kunde nicht die Möglichkeit die Ware vor dem Kauf zu begutachten.

Und wenn Du diese Ware in diesem Zustand im "normalen" Ladengeschäft gesehen hättest, hättest Du diese ganz sicher gar nicht erst gekauft.

Genau aus dem Grunde kann man bei online Geschäften die Ware AUCH OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN zurück senden (ich glaube innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware).

Auspacken muss man ja die Ware schließlich um diese einer Prüfung zu unterziehen. Das ist also für den Verkäufer kein Grund die Rücksendung nicht anzuerkennen oder den Wert zu mindern. Desweiteren ist in einem solchen Falle immer der Verkäufer in der Pflicht nachzuweisen dass der Mangel durch den Käufer hervorgerufen wurde. Und das dürfte dem Verkäufer wohl schwer möglich sein.

Am Besten suche Dir im Netz die entsprechenden Passagen vom Verbraucherschutzgesetz und sende das per Mail zu dem Verkäufer. Im Handumdrehen wirst Du die volle Kaufsumme zurück haben. Wendest Du Dich nämlich weiter, wird's teuer für ihn und das weiss er auch.

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Genau aus dem Grunde kann man bei online Geschäften die Ware AUCH OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN zurück senden (ich glaube innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware).

Achtung, das 14-Tägige Widerrufsrecht und das Recht auf Gewährleistung sind zwei grundsätlich unterschiedliche Dinge - und wenn du das falsche von beiden verlangst, bist du eventuell am Ende der gelackmeierte. Das Widerrufsrecht z.B. gilt nicht bei benutzten Hygieneartiken. Das Recht auf Gewährleistung gilt jedoch in jedem Fall.

Der Verkäufer von dem der Original-Poster spricht, versucht sich gerade damit aus der Affäre zu ziehen, daß er sich dumm stellt und so tut, als ob es sich bei der Rücksendung um einen Widerruf handele, und nicht um einen Gewährleistungsfall. Das sollte man sofort richtigstellen.

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Aber es geht doch grundsätzlich darum, dass sie das Ding nicht haben möchte, es zurück geben und ihr Geld zurück haben will. Aus welchem Grund auch immer. Und genau dazu ist dieses 14-tägige Widerrufsrecht bestens geeignet. Dabei muss sie nämlich nichts erst großartig erklären und beweisen.

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Aber es geht doch grundsätzlich darum, dass sie das Ding nicht haben möchte, es zurück geben und ihr Geld zurück haben will. Aus welchem Grund auch immer. Und genau dazu ist dieses 14-tägige Widerrufsrecht bestens geeignet. Dabei muss sie nämlich nichts erst großartig erklären und beweisen.

Das widerrufsrecht gilt aber nicht fuer Artikel, die einen Wertverlust von 100% haben sobald man das hygienesiegel aufbricht.

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Bist Du Dir da ganz sicher?

In dem Falle müßte aber eben dieses Hygienesiegel von dem betreffenden Händler gefälscht sein, wenn dieser Dildo zuvor bereits schon mal ausgepackt gewesen sein soll.

Lies das erste Posting. Für mich sieht das so aus: Der Händler hat scheisse gebaut, ganz klar ein Gewährleistungsfall, aber keinen Bock den Vibrator zurückzunehmen. Also stellt er sich auf den Standpunkt es wäre kein Gewährleistungsfall, sondern ein Widerruf, und hat jetzt die Chance sich damit rauszureden, der Vibrator sei ja benutzt worden und könnte daher nicht mehr umgetauscht weden. Was im Falle des Wiederrufs korrekt wäre. Wenn der Käufer nicht schlau ist, und sagt, "eh moment mal, ich will keinen Wiederruf, sondern Gewährleistung", ist der Fall damit zuende.

(Wiederrufsrecht gilt nur für Artikel, die sich vom Händler wieder inden Originalzustand versetzen lassen - man kann auch gebrauchte Artikel zurückgeben, aber muss eventuell einen Nutzungsabschlag bezahlen. Bei Artikeln die sich gar nicht mehr wieder verkaufen lassen, its das Wiederrufsrecht unwirksam. Das der Händler sich versucht so rauszureden ist natürlich dreist, weil er den Artikel ja selbst schon "kontaminiert" geliefert hat. Aber so gehts nunmal zu im Internet.)

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Es war kein Hygienesiegel auf der Verpackung.

Habe per Email den Hersteller Fun Factory direkt angefragt, weil ich gehofft habe, dass ich vielleicht von denen Ersatz bekomme.

Habe auch angefragt ob die von Werk aus ein Hygienesiegel drauf haben; mir ist auch aufgefallen das dieser FF Dildo im gegensatz zum FF Dildo Wave, welchen ich besitzte, keinen eingestantzen Fun Factory Siegel an der Unterseite des Standfußes hat; hatte vor kurzem gelesen das gefälschte FF Produkte im Umlauf sind.

Ich werde mich jetzt einfach auf die Gewährleistung berufen und das Ding einschicken,

hoffe ich kriege mein Geld zurück, denn der Aufwand mit Anwälten und Gericht ist mir dann doch zu hoch.

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Dann wünsche ich mal viel Glück.

Ich denke mir aber eher, dass es ein Händler der bewußt Plagiate verkauft, auf keine Reklamation reagiert. Und er weiss auch ganz genau, dass vermutlich kaum jemand den Rechtsweg einschlagen wird, wegen 30,- oder 40,- Euro.

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Dann wünsche ich mal viel Glück.

Ich denke mir aber eher, dass es ein Händler der bewußt Plagiate verkauft, auf keine Reklamation reagiert. Und er weiss auch ganz genau, dass vermutlich kaum jemand den Rechtsweg einschlagen wird, wegen 30,- oder 40,- Euro.

Dann wünsche ich mal viel Glück.

Ich denke mir aber eher, dass es ein Händler der bewußt Plagiate verkauft, auf keine Reklamation reagiert. Und er weiss auch ganz genau, dass vermutlich kaum jemand den Rechtsweg einschlagen wird, wegen 30,- oder 40,- Euro.

Der Endverbraucher wird die Füße stillhalten wegen 30-40€, ja. Aber FF wird die Sache wohl ein bisschen anders sehen, Plagiate sind keins Kleinigkeit, sondern für Firmen schnell existenzbedrohend !

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