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eroscilator

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  1. wegen der grossen Menge an Falschdarstellungen hier einmal ein Beitrag aus dem Faq-Bereich der Stiftung Elektrogeräte-Register. Es geht um selber aus dem Ausland beschaffte Elektrogeräte. Sogenannte B2C Käufe . Zum Nachlesen der Link: http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fr...en/b2c_geraete/ ganz unten letzter Absatz. Text: Wer ist zur Registrierung verpflichtet, wenn ein ausländischer Hersteller b2c-Geräte direkt an Endnutzer in privaten Haushalten liefert? Der ausländische Hersteller hat in Deutschland keine Verpflichtungen aus dem ElektroG, ebensowenig der Endnutzer in einem privaten Haushalt, da er das Gerät nicht gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Hat der Hersteller seinen Sitz oder seine Niederlassung, von der aus die Lieferung erfolgt, jedoch in einem Mitgliedsstaat der EU, muss er die im jeweiligen Mitgliedsstaat geltende Umsetzung von Art 8 (4) der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) betreffend Vertrieb mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik befolgen. (Anm.: In Deutschland wurde dieser Artikel mit § 8 ElektroG umgesetzt, vgl. Export)
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