Hallo zusammen,
IMHO haben wir jetzt zwei Themen in diesem Thread.
1. Die Frage nach der sicheren Zusendung (wenn möglich nicht nach hause).
2. Wie können minderjährige mit der elterlichen Aufsicht umgehen.
Zu 1 ist bereits eine Menge gesagt worden. Neben der Tatsache, dass die Sendung aus unterschiedlichen Gründen nicht nach Hause geliefert werden soll/kann, wird jeder von Euch auch wollen, dass die Sendung trotzdem ankommt. Wenn die Sendung nicht per Nachname geliefert und direkt bezahlt wird, solltet Ihr sicherstellen, dass die Sendung beim Ersatzempfänger auch ankommt. Hier kann ich Euch nur empfehlen, entweder mit einer wirklichen Vertrauensperson zusammenzuarbeiten (z.B. gute Freunde, die eine eigene Wohnung haben) oder wirklich einen der genannten Lagerservices in Anspruch zu nehmen.
Zu 2 muss ich mich als Spaßbremse leider der Meinung einiger anderer anschließen. Wenn Eure Eltern die Aufsichtspflicht ernst nehmen, dann tun sie gut daran, größere Sendungen zu kontrollieren. Denn unter 18 seid Ihr nicht geschäftsfähig (eigentlich hättet Ihr das gar nicht bestellen dürfen!) und Eure Eltern haften für evtl. wirtschaftlichen Schaden, der aus Online-Shopping-Aktionen entsteht, die Ihr nicht bezahlen wollt oder könnt. Bei Erotik-Artikeln ist darüber hinaus die Rückgabemöglichkeit begrenzt.
Wenn Ihr ohne Wissen, Duldung, Kontrolle etc. von Erwachsenen Erotik-Artkel bestellt, dann habt Ihr möglicherweise gleich mehreren Jugendschutzauflagen gebrochen, und Eure Eltern müssen sich ggf. vor den entsprechenden Behörden verantworten.
1. Missachtung der Aufsichtspflicht, als Ihr jugendgefährdende Online-Angebote besucht und genutzt habt.
2. Vortäuschen der Volljährigkeit gegenüber den Diensteanbietern.
3. Vortäuschen der Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit (Missachtung der AGB) beim Nutzen der shopping-Funktion für die Online-Bestellung.
4. Ggf. Verbreitung von jugendgefährdenden Inhalten oder Produkten an andere Minderjährige.
Hört sich krass an? Kann auch krass bestraft werden! Entweder Ihr spielt da mit offen Karten gegenüber Euren Eltern, oder aber Ihr lasst besser die Finger davon, bis Ihr volljährig seid. Dann dürft Ihr! Und dann gilt auch das volle Postgeheimnis für Euch.
Übrigens könnte Euch jeder Versender leicht über's Ohr hauen, indem er Euch statt der Wahre irgendwelchen Plunder schickt. Und Ihr könntet noch nicht einmal Rabatz machen, weil Ihr in diesem Fall keine Handhabe gegen das unsaubere Geschäft hättet.
Kleiner Hinweis am Rande: Es sind genau diese Fälle von "Vortäuschung der Geschäftsfähigkeit", die den Jugendschutz in immer krudere Schutzsysteme treiben. Wenn es mehr Eltern gäbe, die stärker kontrollieren, würde der Verbraucherschutz nicht immer neue Schutzsysteme fordern.
Jetzt dürft Ihr mich steinigen